1. Vorsitzender:
2. Vorsitzender:
Schatzmeister:
Schriftführer:
Internet:
Bernd Kragl
Michael Sandhofen
Hubertus Fisahn
Julia Meißner-Gieb
Bettina Fisahn
Bankverbindung:
Sparkasse Hersfeld-Rotenburg
IBAN: DE21 5325 0000 0004 0008 86
SEPA-Mandatsreferenz des WSC:
DEWSC00001278270
Bitte schreiben Sie uns eine Nachricht, mit Ihrer E-Mail-Adresse, wir schicken Ihnen unseren Aufnahmeantrag sofort zu!
Sie können auch das Anmeldeformular ausgefüllt per Post schicken.
Jahresbeiträge
Kinder bis 12 Jahre: frei Jugendliche ab 13 Jahre bis 18 Jahre: 8,15 Euro
Erwachsene: 17,00 Euro Familien: 42,50 Euro (Familie schließt Kinder nur bis zum Eintritt der Volljährigkeit ein)
Aufnahmegebühr für Erstaufnahme bis 18 Jahre: frei
Aufnahmegebühr ab 18 Jahre: 1,00 Euro
Aufnahmegebühr für Wiederaufnahme ab 18 Jahre: 15,00 Euro
des WSC Fuldatal e.V.
An Fahrten des WSC- Fuldatal können alle Mitglieder des Vereins teilnehmen. Eine Berücksichtigung erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge der Anmeldung. Gäste können dann teilnehmen, wenn es die jeweilige Reise ausdrücklich vorsieht und wenn diese bis zum Stichtag der Anmeldung noch nicht mit Vereinsmitgliedern ausgebucht ist. Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen, die Mitglied im Verein sind, setzt voraus, dass fristgerecht zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorgelegt wird, in welcher zusätzlich anerkannt wird, dass die Aufsichtspflicht für alleinreisende Kinder / Jugendliche nicht auf den Verein oder einzelne Organisatoren des Vereins übertragen werden kann. Für Nichtmitglieder wird in der Regel ein zusätzlicher Beitrag erhoben, welcher der Höhe eines Jahresmitgliedsbeitrages entspricht, es sei denn in der Reisebeschreibung ist ausdrücklich ein anderer Betrag genannt.
§ 2 Anmeldung und Reservierung
Die Anmeldung erfolgt unter Anerkennung der hier genannten Vereinsreisebedingungen durch Überweisung des in der Ausschreibung genannten Reisepreises bzw. Sockelbetrages auf das Vereinskonto. Sofern zur Anmeldung nur ein Sockelbetrag einzuzahlen ist, gilt die Anmeldung bis zum Stichtag der Restzahlung als Reservierung. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung des Restbetrages, so verfällt die Reservierung.
§ 3 Leistungen und Haftung
Die Leistungen der jeweiligen Veranstaltung erfolgen gemäß der jeweiligen Ausschreibung. Der WSC haftet jedoch nicht für eventuelle Verschulden weiterer beauftragter Leistungsträger wie Hotels, Personentransportunternehmen usw. Regressansprüche müssen ggf. direkt gegenüber diesen geltend gemacht werden. Insbesondere können weder der WSC noch die Organisatoren des WSC für Schäden irgendwelcher Art haftbar gemacht werden, die einem Teilnehmer während der Reise oder des Reiseaufenthaltes durch Dritte oder höhere Gewalt entstehen.
§ 4 Änderungen der angebotenen Leistung
Preise, Termine und Teilnahmebedingungen sind in der Ausschreibung angegeben bzw. ergeben sich aus den hier genannten Reisebedingungen. Veränderungen der Transport- und Unterkunftsbedingungen, Liftkosten, Eintrittspreise, Wechselkurse, sowie neu eingeführte Abgaben und Gebühren bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Unterbrechung der Reise bzw. zum Reiserücktritt zu Lasten des Vereins. Gehen die Preiserhöhungen jedoch um mehr als 10 % über den bei Anmeldung geltenden Gesamtreisepreis hinaus und ist dies dem Verein vor Reiseantritt bekannt, kann der Reisende kostenlos von seiner Anmeldung zurücktreten. Im übrigen gelten die Bestimmungen des § 5.
§ 5 Reiserücktritt
Abmeldungen sind schriftlich an den geschäftsführenden Vorstand des Vereins zu richten. Kosten können nur dann zurückerstattet werden, wenn dem Verein dadurch kein Schaden entsteht. Alle nicht mehr abwendbaren Kosten (dies ist in der Regel wenigstens der Beförderungskostenanteil nachdem ein Personenbeförderungsunternehmen beauftragt wurde, Tickets gekauft oder Beförderungsmittel angemietet worden sind, oder entstehende Mehrkosten durch die Zimmerneubelegung (z.B. wenn die Unterbringung in einem Einzelzimmer erforderlich wird), mindestens aber eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro, sind auch bei Reiserücktritt zu zahlen.
Stellt der Teilnehmer/ die Teilnehmerin Ersatz, sind keine Rücktrittskosten fällig.
In Härtefällen kann der geschäftsführende Vorstand auf schriftlichen begründeten Antrag hin im Einzelfall eine Ausnahmeregelung treffen.
Für den WSC Fuldatal besteht ein Rücktrittsrecht von der Durchführung der Reise, wenn die Veranstaltung durch nicht vorhersehbare Ereignisse, insbesondere höhere Gewalt, erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Das Gleiche gilt, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Im letzteren Fall werden die angemeldeten Teilnehmer 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung benachrichtigt.
Die eingezahlten Beträge werden dann in voller Höhe zurückerstattet.
Weitere Ansprüche gegen den WSC können nicht geltend gemacht werden.
§ 6 Versicherungen
Jedes Mitglied des WSC ist über dessen Dachverband, den Landessportbund Hessen, unfallversichert. Der WSC haftet darüber hinaus nicht. Nichtmitglieder haben bei Verletzungen jedweder Art keinen Haftungsanspruch gegenüber dem WSC oder dessen Organisatoren.
§ 7 Pass- und Devisenbestimmungen
Jeder Reiseteilnehmer muss im Besitz eines gültigen Ausweises sein und hat ihn auf der Reise mit sich zu führen. Für die Einhaltung der gesetzlichen Pass-, Devisen- und sonstigen Bestimmungen des Gastlandes ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der übrigen Reisebedingungen zur Folge.
Präambel
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Diese wird ergänzt durch eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Beide Rechtsnormen treffen umfassenden Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten, die nicht nur Unternehmen und Behörden betreffen, sondern auch Verbände und Vereine.
Der Wintersportclub Fuldatal e.V. (WSC) speichert und verarbeitet in vielfacher Weise personenbezogene Daten automatisiert in EDV-Anlagen oder nicht automatisiert, in Papierform wie z.B. in Schriftstücken oder Listen, im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sport- und Veranstaltungsbetriebs sowie der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins. Dies beginnt bereits mit der Aufnahme von Mitgliedern in den Verein und erstreckt sich bis hin zu Redebeiträgen in Protokollen, Ehrungen oder Bekanntgaben von Ergebnissen in Sportwettbewerben und gilt für Informationen jedweder Art, also in Schrift, Bild oder Tonaufnahmen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet. In all diesen Fällen sind die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz zu beachten.
Um den Anforderungen der DS-GVO und des BDSG gerecht zu werden und den Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu dokumentieren, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung, die durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten ist.
Die Datenschutzordnung besteht aus diesem Textteil sowie den Anlagen 1 und 2 Anlage 1 = Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten im WSC
Anlage 2 = Verpflichtungserklärungen der datenverarbeitenden Personen im WSC Der Textteil der Datenschutzordnung des WSC Fuldatal wird auf der Vereinshomepage www.wsc-fuldatal.de veröffentlicht.
Begriffsbestimmungen im Sinne der DS-GVO :
Personenbezogene Daten:
Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Jemand persönlich identifiziert werden kann.
Datenverarbeitung:
Statt einer Unterteilung in die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten wird in der DS-GVO einheitlich der Begriff „Verarbeitung“ verwendet. Der Begriff ist sehr weit gefasst und umfasst jeden Vorgang oder jede Vorgangsreihe in Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Als Verarbeitungsarten nennt die DS-GVO neben dem Erheben, Erfassen, Verwenden, Offenlegen, Verbreiten und Abgleichen auch das Löschen sowie das Vernichten von Daten.
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Verantwortlicher/Verantwortliche Stelle:
Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die alleine oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet (Art. 4 Nr. 7 DS-GVO)
Auftragsverarbeiter:
ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet (Art. 4 Nr. 8 DS- GVO).
Verantwortliche Stelle des WSC Fuldatal
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung im Verein und auf der Webseite des Vereins ist:
WSC Fuldatal e.V.
Mittelbergstraße 16
36251 Bad Hersfeld
Telefon:+ 49 (0) 6625 7238
Email: info@wsc-fuldatal.de Internet-Adresse: www.wsc-fuldatal.de
1. Datenverarbeitung im Rahmen der Vereinsverwaltung
Der Verein benötigt die personenbezogenen Daten seiner Mitglieder, soweit dies für die Erfüllung des Mitgliedschaftsvertrages sowie der Satzungszwecke erforderlich ist.
Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder:
Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geschlecht, Geburtsdatum, (ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag, ggf. Funktion im Verein), Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Bankverbindung, Datum des Vereinsbeitritts.
Die Bankverbindung der Mitglieder wird ausschließlich für interne Zwecke verwendet und nur an das vom Verein beauftragte Kreditinstitut zum Zwecke der Einziehung von Mitglieds- oder sonstigen Beiträgen weitergegeben.
2. Datenverarbeitung im Rahmen des Sport- und Veranstaltungsbetriebs
Über die Mitgliederdaten hinaus werden Daten erhoben und verarbeitet, die zur Erfüllung von Verträgen mit anderen natürlichen oder juristischen Personen oder zur
Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, (z.B. Miet- oder Dienst- verträge wie etwa Verträge mit Übungsleitern, Busunternehmern, Beherbergungsbe- trieben).
Ebenso kann das Erheben und Verarbeiten von personenbezogenen Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen (z.B. Daten von Spendern und Sponsoren durch Abheften einer Spendenbescheinigung), sowie der Aufsichts- oder Fürsorgepflichten der Verantwortlichen im Verein (z.B. Vorstand, Organisatoren, Übungsleiter) erforderlich sein, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt (z.B. Informationen über Medikamentenunverträglichkeiten, gesundheitlichen Einschränkungen im Rahmen der Teilnahme an (Sport-) Veranstaltungen des Vereins).
Insbesondere ist eine Datenverarbeitung immer dann erlaubt, wenn die hiervon betroffenen Personen ihre Einwilligung dazu gegeben haben.
Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
3.1.Auf der Homepage des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Organisator(inn)en von Veranstaltungen und der Übungsleiter(innen) mit Vornamen, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.
3.2.Über Veranstaltungen und sonstige Aktivitäten des Vereins darf auch ohne ausdrückliche Einwilligung in den Medien textlich und bildlich berichtet werden, wenn dabei die Veranstaltung im Vordergrund steht und nicht nur Einzelpersonen abgebildet werden. Ohne ausdrückliche Einwilligung dürfen auch Ergebnisse sportlicher Veranstaltungen veröffentlicht werden. In diesem Rahmen werden ausschließlich Name, Vorname und Vereinsfunktion als personenbezogene Daten unserer Mitglieder veröffentlicht und/ oder an die Medien weitergegeben.
3.3.Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher oder sportlicher Veranstaltungen des Vereins gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.
Datenverarbeitung im Rahmen der Weiterleitung an Dritte
Beim Umfang der zur Weitergabe an Dritte verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten. Die Datenweiterleitung an Dritte ist auf das unmittelbar benötigte Maß zu beschränken.
Im Rahmen der satzungsgemäßen Verbandszugehörigkeit des WSC Fuldatal zum Landessportbund Hessen und zum Hessischen Skiverband/Eissportverband werden personenbezogene Daten der Mitglieder im Rahmen der jährlichen Bestandserhebungen an diese weitergeleitet. Auch Daten der beim WSC beschäftigten Übungsleiter(innen) werden an die o.g. Fachverbände weitergeben.
Gleiches gilt im Rahmen der Beantragung von Zuschüssen zur Sportförderung bei diesen Verbänden und der Kreisstadt Bad Hersfeld.
Die Datenweitergabe erfolgt dabei für jedes Mitglied anonymisiert lediglich durch Angabe des Geburtsjahrgangs, des Geschlechts und der jeweiligen Zuordnung zum Ski- bzw. Eissportverbandes. Die Datenweitergabe bei Übungsleitern/innen erfolgt durch Weiterleitung ihrer vorgelegten Zertifikate, sowie die Angabe von Vornamen, Name und Anschrift.
Im Falle der Inanspruchnahme des über den Landessportbund gewährten Versicherungsschutzes kann es erforderlich werden, weitere personenbezogene Daten des den Versicherungsschutz in Anspruch nehmenden Mitglieds weiter zu leiteten.
Auch der Abschluss von sonstigen Versicherungsverträgen zugunsten des Vereins oder seiner Mitglieder ist vom Vereinszweck gedeckt, soweit Risiken bestehen, gegen die sich der Verein nicht zuletzt aus Fürsorgegründen versichern muss, so dass die Daten, die dafür erforderlich sind, verarbeitet und an die Versicherungen weitergegeben werden dürfen.
Listen von Mitgliedern oder sonstigen Teilnehmern an Veranstaltungen werden den jeweiligen Organisatoren im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Übungsleitern) und den Veranstaltungsteilnehmern selbst insofern zur Verfügung gestellt, wie es die organisatorischen Anforderungen (z.B. Anmeldung, Anwesenheitsnachweise) jeweils erfordern.
Weiterhin erfolgt eine Datenweiterleitung an Dritte, soweit die Mitglieder sich zu Vereinsfahrten oder Vereinsveranstaltungen aller Art anmelden oder die Teilnahme an Veranstaltungen oder Fortbildungen über den Verein beantragen, nämlich an den jeweiligen Veranstalter oder Auftragnehmer (z.B. Beherbergungsbetriebe, Reiseunternehmen oder Bergbahnbetreiber zum Zwecke des Erwerbs von Gruppentickets). Zu diesen Zwecken können personenbezogenen Daten auch außerhalb der EU an ein sicheres Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt werden (z.B. Skireise nach Übersee oder in die Schweiz). Sichere Drittländer sind solche, denen die Europäische Kommission per Angemessenheitsbeschlusses ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt hat.
Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliedeversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens nach § 7 Nr. 9 der Vereinssatzung des WSC zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung.
Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung unverzüglich vernichtet werden. Ansonsten dürfen personenbezogene Daten von Mitgliedern an andere Vereinsmitglieder (auch diese sind als „Dritte“ anzusehen) nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.
Die Weitergabe von Daten an Dritte ist ferner für den Fall notwendig, wenn dazu eine rechtliche Verpflichtung besteht.
5. Kommunikation per E-Mail des Vereins mit Vereinsmitgliedern
Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Mitgliedern und/ oder andere Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen, sind die E-Mail-Adressen der Adressaten ausschließlich als „Bcc“ zu versenden.
6. Kontaktaufnahme per E-Mail von Mitgliedern oder Dritten mit dem Verein
Auch im Rahmen der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular oder E-Mail) werden personenbezogene Daten erhoben. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Beantwortung des Anliegens des Kontaktaufnehmenden bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert bzw. verwendet und ohne dessen/ deren Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung des Anliegens der kontaktsuchenden Person gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt die Kontaktaufnahme auf den Abschluss eines Vertrages ab oder ist die Person bereits Vertragspartner, so ist zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die Kontaktdaten werden nach abschließender Bearbeitung der jeweiligen Anfrage gelöscht, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Bestimmungen oder Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen.
Bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail kann der Speicherung der personenbezogenen Daten des Kontaktierenden jederzeit widersprochen werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesem Fall die gesetzte Anfrage nicht weiterbearbeitet werden kann. Der Widerruf oder Widerspruch kann beispielsweise durch Übersendung einer formlosen E-Mail an info@wsc-fuldatal.de erklärt werden.
7. Erhebung von Personaldaten der Beschäftigten des Vereins
Folgende personenbezogene Daten von Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet werden. Diese sind: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Zeitraum der Beschäftigung, Kontoverbindung und Qualifikationen, die für das Beschäftigungsverhältnis maßgebend sind (z.B. Übungsleiterscheine)
8. Verarbeitung von Daten Dritter
Nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO kann der Verein Daten von anderen Personen, die nicht Vereinsmitglieder sind (z.B. von Gästen, Zuschauern, Besuchern, nicht vereinsangehörigen Sportlern, Teilnehmern an Vereinsfahrten, Wettkämpfen oder Lehrgängen) erheben, soweit dies zur Wahrnehmung von berechtigten Interessen des Vereins erforderlich ist und sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen. Ein berechtigtes Interesse besteht grundsätzlich nur an den Daten, die für eine eindeutige Identifizierung erforderlich und ausreichend sind, d.h. Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum.
9. Zuständigkeiten für den Datenschutz und die Datenverarbeitung im Verein
Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten für den WSC ist nach DSG-VO entbehrlich, da dort weniger als 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist daher der geschäftsführende Vorstand nach § 26 BGB. Der Verein hat die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten zu veröffentlichen (dazu ist es ausreichend, wenn die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten (in unserem Falle des Vorstandes) auf der Vereinshomepage frei zugänglich genannt wird) und die Daten der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen.
Die personelle Zuordnung von Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im WSC Fuldatal ergibt sich aus dem „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Verantwortlicher“ gem. Artikel 30 Abs. 1 DSGVO“, das dieser Datenschutzordnung als Anlage 1 beigefügt ist. Das Verarbeitungsverzeichnis muss schriftlich oder in einem elektronischen Format geführt werden. Der Verantwortliche ist verpflichtet, der Aufsichtsbehörde das Verzeichnis auf deren Anfrage zur Verfügung zu stellen. Ein Einsichtsrecht für „Jedermann“ oder Mitglieder außerhalb des geschäftsführenden Vorstands besteht nicht. Daher wird die Anlage 1 wiederum aus Schutzgründen nicht veröffentlicht.
10. Datensicherheit
Um zu verhindern, dass die in einem Computersystem abgelegten Mitgliederdaten von Unbefugten genutzt werden können, müssen folgende Voraussetzungen bei den mit Datenverarbeitung beauftragten Mitgliedern des Vereins gegeben sein:
- passwortgeschützter Einzelnutzer-Account Virenschutzprogramm
- Firewall-System
Unter Würdigung des Umstands, dass der WSC lediglich die in dieser Datenschutzordnung aufgeführten personenbezogenen Grunddaten elektronisch verarbeitet, wird die Schwere des Risikos von Cybervorfällen und Datenpannen im Hinblick auf die Rechte und Freiheiten der Betroffenen als gering bewertet. Eine Verschlüsselung der Mitgliederdaten wird daher nicht vorgenommen. Der technische Aufwand wäre unangemessen, zumal die Verarbeitung von Mitgliederdaten ehrenamtlich zu Hause mit eigener EDV-Ausstattung erledigt wird.
Die Vornahme einer „Datenschutz-Folgeabschätzung“ ist für den WSC Fuldatal e.V. ebenfalls nicht notwendig.
11.Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Mitglieder im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Organisatoren oder Übungsleiter(innen)), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten. Die Verpflichtungserklärungen der datenverarbeitenden Personen im WSC sind in derAnlage 2 zu diesem Textteil enthalten. Die Anlage 2 wird ebenfalls nicht veröffentlicht und ist auch für Mitglieder außerhalb des geschäftsführenden Vorstands nicht einsehbar.
12.Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
Der Verein unterhält im Rahmen seines Internetauftritts eine Homepage. (www.wsc-fuldatal.de). Verantwortlich für den Inhalt ist die/ der vom Verein bestellte Internetbeauftragte im erweiterten Vereinsvorstand.
Die Veröffentlichung personenbezogener Daten durch den Verein im Internet ist grundsätzlich unzulässig, wenn sich die/der Betroffene nicht ausdrücklich damit einverstanden erklärt hat. Bildmaterial ohne namentlichen Bezug zu abgebildeten Personen, das im Rahmen öffentlicher, sportlicher oder geselligen Veranstaltungen des Vereins erstellt wurde, darf jedoch auf der Vereinshomepage veröffentlicht werden. Das individuelle Widerspruchsrecht der abgebildeten Personen bleibt durch diese Bestimmung jedoch unberührt.
Eine Verarbeitung der von uns eingestellten Daten auf dieser Webseite erfolgt zudem durch den beauftragten Provider als Auftragsverarbeiter.
13.Aufruf unserer Webseite / Speicherung von Log-Files und Cookies
Eine Webseite im Internet lässt sich ohne personenbezogene Daten nicht realisieren, zumal schon eine IP-Adresse personenbezogen ist. Auch Cookie- und Benutzer-IDs sind personenbezogen. Daher gilt: Schon beim Aufrufen einer Webseite im Internet werden personenbezogene Daten verarbeitet und die DSGVO muss beachtet werden.
Beim Aufruf unserer Webseite durch einen User werden durch den auf dessen Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Daten an den Server unserer Webseite gesendet, um mit diesem kommunizieren und um die Inhalte unserer Webseite abrufen zu können. Folgende Daten werden hierbei von uns erhoben:
- Zeitpunkt / Datum des Aufrufs
- Betriebssystem und Browser des Nutzers
- URL oder Datei, welche auf unserem Server aufgerufen wird
- IP-Adresse des Nutzers
Diese Daten werden ebenfalls für maximal 7 Tage in sog. Log-Files auf unserem Server gespeichert. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten findet nicht statt und die Verarbeitung erfolgt nicht zu dem Zweck, Erkenntnisse über die Person eines Besuchers der Webseite zu gewinnen.
Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Webseite an den auf Ihrem Endgerät installierten Browser zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Users für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben. Die Speicherung der Daten in Log-Files erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Webseite sicherzustellen und zudem dienen uns diese Daten zur Optimierung der Webseite sowie zur Gewährleistung der Sicherheit unserer informationstechni- schen Systeme. In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der temporären Speicherung der Daten sowie der Log-Files gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Eine Auswertung dieser Daten zu Marketingzwecken findet nicht statt.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Webseite geschieht dies automatisch, sobald die jeweilige Sitzung beendet ist (bspw. durch Schließen des Browsers). Im Fall der Speicherung von Daten in Log-Files erfolgt die automatische Löschung der Log-Files nach spätestens 7 Tagen.
Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Webseite sowie die Speicherung der Daten in Log-Files sind für die Auslieferung und den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich keine Widerspruchsmöglichkeit von Seiten des Users.
Webseiten setzen sehr häufig auch sog. Cookies ein. Cookies richten keinen Schaden an und dienen dazu, bestimmte Einstellungen und Daten zum Austausch zwischen einer Webseite und Ihrem Browser in kleinen Textdateien auf dem Endgerät des Users zu speichern. Diese Cookies sollen die Webseite nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer machen und dienen nicht dazu, das Surfverhalten eines Users auf anderen Webseiten zu protokollieren oder ein statistisches Profil über dessen Nutzungsverhalten zu erstellen.
Auf die generell bestehenden Risiken beim Aufruf von Webseiten wird hingewiesen. Die Besucher unserer Webseite müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Daten vom Provider vertraulich und mit Integrität behandelt werden. Verantwortung dafür übernehmen kann der WSC jedoch nicht.
14.Rechte der Mitglieder bzgl. der vom Verein verarbeiteten Daten
14.1. Informationspflicht
Bei Neuzugängen im Verein erfolgt ab Inkrafttreten der WSC-DSO aus Gründen der Transparenz von Datenverarbeitungsprozessen zum Zeitpunkt der Datenerhebung eine entsprechende datenschutzrechtliche Unterrichtung dergestalt, dass im Auf- nahmeformular (Antrag auf Mitgliedschaft) auf die WSC-DSO hinwiesen wird. Die Kenntnisnahme und Anerkennung der WSC-DSO ist Voraussetzung für die Aufnahme als Vereinsmitglied und ist vom Antragsteller durch Unterschrift zu bestätigen. Die Ein- willigungspassage selbst wird optisch hervorgehoben. Abgefragte, aber nicht unmittelbar benötigte Datenfelder sind zu kennzeichnen.
14.2. Auskunft, Berichtigung, Vervollständigung
Alle Mitglieder und sonstigen Personen, deren Daten vom Verein verarbeitet werden, können Auskunft über ihre vom Verein verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, kann eine Berichtigung verlangt werden. Sollten Daten unvollständig sein, kann eine Vervollständigung verlangt werden. Der Verantwortliche i.S. der DS-GVO hat dabei die Identität einer Auskunft suchenden betroffenen Person sorgfältig zu überprüfen. Dies gilt auch für die Geltendmachung der nachgenannten Rechte auf Einschränkung, Widerspruch und Löschung personenbezogener Daten.
14.3. Einschränkung, Widerspruch, Löschung
Es besteht grundsätzlich das individuelle Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der eine Person betreffenden Daten zu verlangen. Ebenso besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation einer Person ergeben können, jederzeit der Verarbeitung der die Person betreffenden Daten zu widersprechen. Auch besteht das Recht einer Person, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
Der Anspruch auf Einschränkung, Widerspruch oder Löschung hängt jedoch u. a. davon ab, ob die die Person betreffenden Daten vom Verein zur Erfüllung des Mitgliedschaftsvertrags, von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder anderen rechtlichen Verpflichtungen noch benötigt werden. Dem Verlangen auf Einschränkung, Widerspruch, Löschung ist immer dann zu entsprechen, wenn die personenbezogenen Daten hinsichtlich der Zwecke, für die sie erhoben bzw. anderweitig verarbeitet wurden, nicht mehr benötigt werden.
Wird eine Mitgliedschaft gekündigt, so werden alle in der EDV des Vereins gespeicherten Daten dieser Person innerhalb von 6 Monaten nach Vereinsaustritt auch ohne Zutun der Person gelöscht.
Sensible personenbezogene Informationen nach Nr. 2 der DSO, wie z.B. über Medikamentenunverträglichkeiten oder gesundheitlichen Einschränkungen von Personen, insbesondere unbegleiteten Kindern im Rahmen der Teilnahme an (Sport- ) Veranstaltungen des Vereins, werden, sobald sie nicht länger benötigt werden, nach Ende der Veranstaltung gelöscht.
Der Verein führt ein Vereinsarchiv und bewahrt dort auch historische Vorgänge mit personenbezogenen Daten auf, die für eine aktive Nutzung nicht mehr benötigt werden. Dabei ist jedoch sichergestellt, dass der Zugriff ebenfalls nur dem Personen- kreis erlaubt ist, der in der jeweiligen Anlage 1 dieser DSO aufgeführt ist und in der jeweiligen Anlage 2 eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgegeben hat.
Beim Ausscheiden oder dem Wechsel von mit Datenverarbeitung befassten Funktionsträgern im Verein ist sicherzustellen, dass sämtliche Mitgliederdaten, über die derbisherige Funktionsträger verfügt hat, entweder ordnungsgemäß gelöscht oder an den Nachfolger oder einen anderen Funktionsträger des Vereins übergeben werden und keine Kopien und Dateien mit Mitgliederdaten beim bisherigen Funktionsträger verbleiben.
Adressat für die Geltendmachung der o.g. Rechte der Mitglieder oder Dritter ist der
Wintersportclub Fuldatal e.V., Am Baumgarten 14, 36251 Bad Hersfeld
Entsprechende Anträge können formlos gestellt werden, sind jedoch eigenhändig zu unterzeichnen. Anträge per Mail an info@wsc-fuldatal.de sind nur dann zulässig, wenn sie als Anhang mit eingescannter Unterschrift gesendet werden.
14.4. Beschwerde
Wer der Auffassung ist, dass seinen o.g. Rechten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen wird, kann bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen.
Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder sind zu finden unter: www.datenschutz.de/projektpartner/
Kontaktadresse für Hessen:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Telefon: +49 611 1408-0, Telefax: +49 611 1408-900
15. Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde durch den geschäftsführenden Vorstand des Vereins am 09.02.2019 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins am 01.03.2019 in Kraft.
Durch die Weiterentwicklung unserer Webseite, geänderter gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben oder aus vereinsbezogenen Sachgründen zur Datenverarbeitung kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ergänzen oder zu ändern. Das Inkrafttreten einer geänderten Version wird daher jeweils mit Datum angegeben.
Wintersportclub Fuldatal e.V.
Mittelbergstraße 16
36251 Bad Hersfeld
Telefon: +49 (0)6625 7238
E-Mail: info(at)wsc-fuldatal.de
Gemeinschaftlich vertretungsbefugt:
1. Vorsitzender: Berd Kragl
Am Baumgarten 14
36351 Bad Hersfeld
Telefon: +49 (0)6621 70893
E-Mail: brittber(at)t-online.de
2. Vorsitzender: Michael Sandhofen
Das Impressum gilt für: http://www.wsc-fuldatal.de
Registergericht: Amtsgericht Bad Hersfeld
Registernummer: VR 498
Verantwortliche i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV: Bettina Fisahn, Mittelbergstr. 16, 36251 Bad Hersfeld
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Wintersportclub (WSC) Fuldatal“ und hat seinen Sitz in Bad Hersfeld - Kohlhausen. Er wurde am 23. September 1982 gegründet und soll eingetragen werden im Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Hersfeld.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Zweck
Der Verein hat vornehmlich folgenden Zweck:
a) Den Wintersport zu pflegen und dessen ideellen Charakter zu wahren.
b) Die sportliche Förderung von Kindern und Jugendlichen und die Jugendpflege.
Der Verein ist Mitglied des
a) Landessportbundes Hessen e.V.
b) Des zuständigen Landesfachverbandes
c) Des zuständigen Spitzenverbandes
§3 Gemeinnützigkeit
Der WSC – Fuldatal (e.V.) mit Sitz in Bad Hersfeld – Kohlhausen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Dritten Abschnittes der Abgabenordnung 1977 vom 16.03.1976. (§§ 51-68 AO 77). Die Mitglieder seiner Organe arbeiten ehrenamtlich. Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Zuwendungen an den Verein aus zweckgebundenen Mitteln des Landessportbundes, des zuständigen Landesfachverbandes oder einer anderen Einrichtung oder Behörde dürfen nur für die vorgeschriebenen Zwecke Verwendung finden.
§4 Farben und Auszeichnungen
Die Farben des Vereins sind: blau, rot und schwarz
Jedes Mitglied hat das Recht zum Erwerb und zum Tragen der Vereinsnadel.
Als Auszeichnungen werden besondere Vereinsehrennadeln verliehen.
§5 Mitgliedschaft
Der Verein führt als Mitglieder:
Ordentliche Mitglieder
Jugendliche Mitglieder bis zu 18 Jahren
Ehrenmitglieder
Mitglied des Vereins kann jeder ohne Rücksicht auf Beruf, Rasse und Religion werden.
Der Antrag um Aufnahme in den Verein hat schriftlich zu erfolgen.
Jugendliche unter 18 Jahren können nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters aufgenommen werden.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
Die Mitgliedschaft endet:
a) durch Austritt, der nur schriftlich für den Schluss eines Kalenderjahres zulässig und spätestens 6 Wochen vor Jahresende zu erklären ist.
b) Durch Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis, wenn ein Mitglied 9 Monate mit der Entrichtung der Vereinsbeiträge in Verzug ist und trotz erfolgter schriftlicher Mahnung diese Rückstände nicht bezahlt oder sonstige finanzielle Verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht erfüllt hat.
Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt nach schriftlich gegründetem Antrag eines Mitgliedes durch Beschluss des Vorstandes. Dem Auszuschließenden ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Beim Ausscheiden aus dem Verein erlischt jeder Anspruch auf das Vereinsvermögen und das Recht zum Tragen von besonderen Auszeichnungen des Vereins. Im Falle des Ausschlusses dürfen Auszeichnungen nicht weiter getragen werden.
§6 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) Die Mitgliederversammlung
b) Der Vorstand
§7 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich in den ersten drei Monaten des Kalenderjahres statt. Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung hat spätestens zwei Wochen vorher schriftlich zu erfolgen.
Die Tagesordnung soll enthalten:
a) den Bericht des Vorstandes,
b) die Entlastung des Vorstandes,
c) die Neuwahl des Vorstandes, Wahl von 2 Kassenprüfern,
d) Anträge,
e) Verschiedenes.
Der Vorsitzende oder sein Vertreter leiten die Versammlung. Über die Verhandlung hat der Schriftführer eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Leiter der Versammlung und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. Die gefassten Beschlüsse sind wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Zur Beschlussfassung ist vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmung der Ziffer 8, die absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Bei Satzungsänderungen benötigt die Mitgliederversammlung die Anwesenheit von mind. 50 % der stimmberechtigten Mitglieder. Satzungsänderungen können nur mit 2/3 Stimmenmehrheit der erschienen Mitglieder (min. 50 %) beschlossen werden. Kommt bei der ersten ordentlichen Mitgliederversammlung keine Beschlussfähigkeit zustande, kann in einer Frist von 1 Monat eine weitere Mitgliederversammlung einberufen werden, die mit 2/3 Stimmenmehrheit auf jeden Fall beschlussfähig ist. Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3⁄4 der erschienen Mitglieder.
Außerordentliche Versammlungen finden statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder auf schriftlich begründetem Antrag von mindesten 20 % der Mitglieder. Außerordentliche Versammlungen stehen die gleichen Befugnisse zu wie den ordentlichen Versammlungen.
§8 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
a) vertretungsberechtigten Vorstandes: dem 1. Vorsitzenden dem 2. Vorsitzenden dem Schatzmeister dem Schriftführer
b) erweitertem Vorstand. Wählbar sind alle weiblichen und männlichen Mitglieder des Vereins über 18 Jahre. Personalunion ist möglich. Der Vorstand beschließt über die Verteilung einzelner Aufgaben.
Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sind der:
1. Vorsitzende
der 2. Vorsitzende
der Schatzmeister und der Schriftführer.
Hiervon sind jeweils zwei gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt jedoch bedarf es stets der Mitbestimmung des 1. oder 2. Vorsitzenden. Die Wahl des Vorstandes erfolgt in jeder zweiten ordentlichen Mitgliederversammlung. Beim Ausscheiden von einzelnen Vorstandsmitgliedern während der Amtszeit kann sich der Vorstand selbstständig ergänzen.
§9 Beiträge
Der Verein erhebt zur Erfüllung seiner Aufgaben eine Aufnahmegebühr, Beiträge und für besondere Leistungen Gebühren, die durch die Mitgliederversammlung festgesetzt werden. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich bis zum 01.04. eines jeden Jahres im Voraus zu entrichten. Mitglieder, die länger als 6 Monate mit ihren Verpflichtungen im Rückstand sind verlieren das Recht zur Teilnahme an Vereinsveranstaltungen und zur Ausübung des Stimm- rechts. Bleibt ein Mitglied mit seiner Zahlung trotz Mahnung länger als 6 Monate im Rückstand so kann der fällige Betrag nebst entstehenden Kosten eingezogen werden.
§10 Ordnungen
Die Mitgliederversammlung beschließt und verändert mit absoluter Mehrheit eine Geschäftsordnung des Vereins. Außerdem sind die Turnier- und Sportordnungen, Wettkampfbestimmungen, und Schiedsordnungen der zuständigen Spitzenverbände für die Mitglieder des Vereins verbindlich. Die unter 1. und 2. aufgeführten Ordnungen sind nicht Bestandteil dieser Satzung.
§11 Auflösungsbestimmungen
Bei Auflösungen oder Aufhebung des Vereins oder beim Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an das Deutsche Rote Kreuz.
§12 Schlussbestimmung
Diese von der Mitgliederversammlung am 23.09.1982 beschlossene Satzung tritt mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
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